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Energieausweise Energiecheck von Wohnbauten
Ausführlicher Energieausweis gemäß EnEV 2009 Es erfolgt die Einstufung einer Immobilie nach dem Grad ihres Energiebedarfs und damit eine neutrale, verbraucherunabhängige Gewichtung der energetischen Güte des Bauwerks.
Ausweispflicht Der Energieausweis in der einfachen Fassung wird gemäß den Vorgaben der EU vom Gesetzgeber als Pflichtvorlage bei jedem Eigentümerwechsel von Wohnimmobilien und bei jeder Neuvermietung von Wohnungen vorgeschrieben. Für Eigentumswohnungen gibt es keine gesonderten Energieausweise - der Ausweis gilt stets für ein ganzes Objekt. Die Eigentümergemeinschaft profitiert insgesamt von der Orderung eines Ausweises.
Wahl der Ausweisart Der Ausführliche Energieausweis ( ‚Bedarfsausweis’) ist Pflicht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen mit Baujahr vor 1977 und einem energetischem Standard, der nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
Bedeutung des Energieausweises Da der Ausführliche / Bedarfsausweis die energetische Qualität des Gebäudes abgestuft beurteilt, wird er künftig ein beachtenswerter Marktfaktor für die Miethöhen- und Kaufpreisentwicklungen sein. Ähnliches gilt für Baufinanzierungen. Bei der Vergabe von Förderkrediten beispielsweise der KfW ist der Energieausweis teilweise obligatorisch.
Honorarvereinbarungen Die Entgeltsummen sind in der Preisliste des Ordners Honorare zu finden. |
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