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Energieausweise

Energiecheck von Wohnbauten

  • Ausstellung Energiepass
  • Energieausweiserstellung bei Darlehensanträgen an KfW oder andere Fördermittelgeber


 

Ausführlicher Energieausweis gemäß EnEV 2009

Es erfolgt die Einstufung einer Immobilie nach dem Grad ihres Energiebedarfs und damit eine neutrale, verbraucherunabhängige Gewichtung der energetischen Güte des Bauwerks.
Gleichzeitig werden Hinweise auf das vorhandene Energieeinsparpotential geliefert und Modernisierungsempfehlungen vorgestellt.


 

Ausweispflicht

Der Energieausweis in der einfachen Fassung wird gemäß den Vorgaben der EU vom Gesetzgeber als Pflichtvorlage bei jedem Eigentümerwechsel von Wohnimmobilien und bei jeder Neuvermietung von Wohnungen vorgeschrieben.
Für Bestandsgebäude muß ein Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf vorliegen seit
01.07.2008 für Gebäude bis Baujahr 1965
01.01.2009 für Gebäude ab Baujahr 1966
01.07.2009 für Nichtwohngebäude
Alle Energieausweise sind 10 Jahre gültig.

Für Eigentumswohnungen gibt es keine gesonderten Energieausweise - der Ausweis gilt stets für ein ganzes Objekt. Die Eigentümergemeinschaft profitiert insgesamt von der Orderung eines Ausweises.


 

Wahl der Ausweisart

Der Ausführliche Energieausweis ( ‚Bedarfsausweis’) ist Pflicht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen mit Baujahr vor 1977 und einem energetischem Standard, der nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
Für alle anderen Wohngebäude genügt nach dem Gesetz der Einfache Energieausweis.
Der Gesetzgeber plant, mit einer Gesetzesnovelle die Sanktionen bei Nichtvorliegen obligatorischer Energieausweise zu verschärfen.


 

Bedeutung des Energieausweises

Da der Ausführliche / Bedarfsausweis die energetische Qualität des Gebäudes abgestuft beurteilt, wird er künftig ein beachtenswerter Marktfaktor für die Miethöhen- und Kaufpreisentwicklungen sein. Ähnliches gilt für Baufinanzierungen. Bei der Vergabe von Förderkrediten beispielsweise der KfW ist der Energieausweis teilweise obligatorisch.
Der einfache Energieausweis ist aus baufachlicher Sicht nur von geringer Aussagekraft, da die Ergebnisse zu stark vom individuellen Verbraucherverhalten abhängig sind.


 

Honorarvereinbarungen

Die Entgeltsummen sind in der Preisliste des Ordners Honorare zu finden.


   
     
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